Gelegentlich rechnet man mit einer Hausdurchsuchung, viel öfter geschieht es plötzlich und unerwartet; die Polizei, der Zoll oder die Steuerfahndung steht vor der Tür mit einem Durchsuchungsbeschluss. In seltenen Fällen geschieht es auch ohne Durchsuchungsbeschluss und mit der Absicht Ihre Räume zu durchsuchen und die Beweismittel zu beschlagnahmen. Wie Sie sich in einem solchen Fall richtig verhalten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Kategorie: Strafrecht Seite 1 von 3
In zahlreichen Ländern, so auch in Deutschland, erhebt der Staat Anspruch auf das Monopol bei Glücksspielen und begründet es damit, dass die potentielle Spielsucht eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. In Folge dessen braucht grundsätzlich jeder, der ein Glücksspiel anbietet, eine staatliche Erlaubnis. Bis Juli 2012 waren Online-Glücksspiele, die in den letzten Jahren stetiges Wachstum erlebt haben, verboten. Die aktuelle Fassung des Glücksspielstaatsvertrages in Deutschland ermöglicht auch privaten Anbietern den Erwerb einer Konzession. Die Anzahl der Konzessionen ist auf lediglich 20 beschränkt, was auch nach Ansicht des Autors als willkürlich erscheint. Mangels guter Alternativen spielen tausende deutsche Casino-Fans auf ausländischen Portalen, die keine deutsche Genehmigung haben und nahezu ausnahmslos bessere „Konditionen“ als deutsche Anbieter haben. Damit machen sich die Casino-Spieler, wenn man lediglich vom Wortlaut des § 285 StGB ausgeht, strafbar und riskieren eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten.
Technische Hilfsmittel sind bei der Arbeit der Detekteien sehr hilfreich und können zum Erfolg maßgeblich beitragen. Wie weit die Detekteien bei ihren Ermittlungen gehen dürfen hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 04.06.2013 festgelegt. Die Angeklagten, der Betreiber einer Detektei und einer seiner Mitarbeiter ermittelten verdeckt für verschiedene Auftraggeber um Erkenntnisse über Berufs- und Privatleben von Personen zu sammeln. Dabei setzten sie mehrfach, um Bewegungsprofile der Personen anzufertigen, GPS-Geräte ein, welche die Bewegungsrouten der Zielpersonen aufzeichneten.
Das Landgericht Mannheim verurteilte die Angeklagten wegen gemeinschaftlichen vorsätzlichen unbefugten Erhebens von Daten gegen Entgelt in mehreren Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen unterschiedlicher Höhe, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Revision der Angeklagten hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die Erhebung von Überwachungsprofilen grundsätzlich strafbar sei. Nur in Ausnahmesituation (etwa in notwehrähnlichen Situationen) sei die Erhebung gestattet. Ob diese Voraussetzung in einigen Fällen vorlag, muss hier das Landgericht noch ermitteln.
BGH, Entscheidung vom 04.06.2013, Az.: 1 StR 32/13