...auch für Nichtjuristen

Kategorie: Steuerrecht Seite 4 von 5

Hochwertige Oldtimer kann man nicht absetzen

Einige Autoliebhaber wird die Entscheidung des FG Baden Württemberg, dass man die Kosten eines teueren Oldtimers als Betriebsausgaben nicht geltend machen kann, sicherlich sehr ärgern. Nach Auffassung des Gerichts sind die Betriebsausgaben als unangemessene Repräsentationsaufwendungen nicht abzugsfähig. Das Gericht hat die Revision nicht zugelassen. Eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH ist eingelegt.

FG Baden-Württemberg Urteil vom 28.02.2011 Az.:  6 K 2473/09

Finanzamt darf für eine Auskunft Gebühren verlangen

Der BFH hat am 30.03.2011 entschieden, dass die Finanzbehörden für eine verbindliche Auskunft eine Gebühr verlangen dürfen. Die Höhe der Gebühr richtet sich dabei nach dem Gegenstandswert. Dies sei auch dann nicht ernstlich zweifelhaft, wenn die Auskunftsgebühr im Einzelfall besonders hoch ausfalle. Mit den Auskünften seien für die Steuerpflichtigen besondere Vorteile bereits im Vorfeld von Steuergestaltungen verbunden. Die Finanzverwaltung sei nicht verpflichtet, solche Vorteile ohne Gegenleistung zur Verfügung zu stellen, so der BFH.

BFH, Urteil vom 30.03.2011 Az.:  I R 61/10

Falsche Kilometer-Angabe in der Steuererklärung ist Steuerhinterziehung

Das FG Rheinland Pfalz hat entschieden, dass die überhöhte Kilometer-Angabe eines Steuerpflichtigen (28 km statt 10 km) in der Steuererklärung als Steuerhinterziehung zu qualifizieren ist, was zu Geltung einer zehnjährigen Verjährungsfrist führt. Eine Änderung eines Bescheides könne zwar nach Treu und Glauben ausgeschlossen sein, wenn dem Finanzamt die nachträglich bekannt gewordene Tatsache bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner Ermittlungspflicht nicht verborgen geblieben wäre. Allerdings müsse der Steuerpflichtige seinerseits seine Mitwirkungspflicht erfüllt haben, was hier gerade nicht der Fall sei, so das Gericht.

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.03.2011 Az.: 3 K 2635/08

Sind Kosten des Erststudiums als Werbungskosten absetzbar?

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Kosten des Erststudiums nicht als Werbungskosten sondern nur als Sonderausgaben berücksichtigt werden können. Etwas anders gelte nur dann, wenn die Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Das Gericht hat, wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

FG Münster Urteil vom 24.02.2011 Az.: 11 K 4489/09 F

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