Elektroautos, die in der Zeit vom 18.05.2011 bis zum 31.12.2015 zugelassen werden, sollen für zehn Jahren von der KFZ-Steuerpflicht befreit werden. So heißt es in dem, von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Für Fahrzeuge, die zwischen dem 01.01.2016 und 31.12.2020 zugelassen werden, soll die bereits bestehende Befreiung für 5 Jahre gelten. Die stufenweise Rückführung der Steuerbefreiung diene der Stabilisierung des Steueraufkommens, so die Begründung der Bundesregierung.
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Das Oberverwaltungsgericht Brandenburg hat entschieden, dass die Abmeldung beim zuständigen Gemeindepfarrer nicht ausreichen ist, um aus der Kirche auszutreten. Aus staatlicher Sicht ist ein Kirchenaustritt zunächst dann beachtlich, wenn diesbezügliche staatliche Regelungen eingehalten worden sind, so das Gericht.
Anmerkung des Verfassers: Wer aus der Kirche austreten will, muss dazu nicht seinen Pfarrer aufsuchen. Die Abmeldung erfolgt, je nach Bundesland beim Standesamt oder Amtsgericht. Er wird in der Regel eine einmalige Gebühr berechnet, die zwischen 10 und 35 € liegen kann.