...auch für Nichtjuristen

Kategorie: Reiserecht Seite 1 von 2

Endpreis muss bei jeder Online-Flugbuchung immer angezeigt werden

Flugbuchung

Jeder, der schon mal bei einem der zahlreichen Onlineportale eine Flugbuchung durchgeführt hat, dürfte das Problem kennen. Der Flugpreis, der auf der Startseite oder in den Ergebnissen der Suche angezeigt wird, entspricht nicht dem Preis, der am Ende der Buchung tatsächlich zu zahlen ist. Das wird sich jetzt aber ändern, denn der EuGH hat heute entscheiden, dass Fluggesellschaften bei Online-Buchungen den Endpreis einer Flugreise von Anfang an anzeigen müssen.

 

Stellt die fehlende Sicht vom Kreuzfahrtschiff auf Küstenabschnitte einen Reisemangel dar?

Kreuzfahrt-Stellt die Fehlende Sich auf einen Küstenabschnitt einen Reisemangel darMillionen Deutsche reisen Jahr für Jahr durch die Welt. Insbesondere Kreuzfahrten liegen in den letzten Jahren besonders hoch im Kurs. So auch bei einem Ehepaar aus München, welches im Juni 2012 eine zweiwöchige Nordland-Kreuzfahrt auf einem Schiff in einer Backboardkabine für knapp 7000 Euro unternahm. Der Reiseveranstalter beschrieb in der Routenbeschreibung, an welchen Tagen welche Anlegestelle angelaufen wird und wann genau sich das Schiff aus See befinden wird. Die in dem Reiseprospekt enthaltene Skizze enthielt den zeichnerischen Hinweis, dass die Umrundung der Inselgruppe Spitzbergen geplant sei. Als die Reise dann durchgeführt wurde, entscheid sich der Kapitän doch für eine andere Route, so dass die geplante Inselgruppe nicht umrundet wurde und die Passagiere die Inselgruppe von ihrer Kabine aus nicht sehen konnten.

Bahnreisende erhalten Entschädigung auch bei höherer Gewalt

Bahn muss Entschädigung auch bei höherer Gewalt zahlenDiese Entscheidung werden viele Bahnreisende begrüßen; allerdings könnte diese Entscheidung in der Zukunft auch für höhere Preise sorgen. Was ist geschehen? Die EuGH Richter haben entschieden, dass die Klauseln in den Beförderungsbedingungen, die Entschädigungen bei höherer Gewalt ausschließen, ungültig sind. Im konkreten Fall hat die österreichische Bundesbahn gegen die Anweisung der Aufsichtsbehörde geklagt, die der Bahn aufgab, eine Klausel zu streichen, nach der bei höherer Gewalt jegliche Entschädigung ausgeschlossen ist. Die Bahngesellschaft berief sich auf eine Regelung im internationalen Recht, die die Haftung des Unternehmens ausschließt, wenn die Verspätung trotz aller Sorgfalt nicht vermieden werden konnte.

Anschlussflug verpasst – BGH spricht Passagieren Entschädigung zu

Anschlussflug verpasst - Fluggesellschaft muss Entschädigung zahlenDer Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Flugreisende, die ihren Anschlussflug verpassen und deshalb am Zielort mehr als drei Stunden später ankommen, einen Anspruch auf Entschädigung haben.Im vorliegenden Fall hat eine Frau geklagt und 600 € Entschädigung verlangt. Sie hatte einen Flug von Berlin nach Costa Rica über Madrid gebucht. Da sich der Start in Berlin ca. 90 Minuten verzögerte, erreichte sie den Anschlussflug in Madrid nicht und kam dadurch erst einen Tag später in Costa Rica an.

Für das Recht der Ausgleichszahlung sei nur die letztendliche Verspätung am Zielort maßgeblich und nicht die eines der Teilflüge, so das Gericht.

BGH, Beschluss vom 13.03.2013 Az.: X ZR 127/11

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