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Kategorie: Mietrecht Seite 9 von 15

Vermieter darf unwirtschaftliche Wohnung kündigen

Der BGH hat entschieden, dass der Vermieter einer in schlechtem baulichem Zustand befindlichen Wohnung den Mietvertrag kündigen darf, wenn die Wohnung nicht mehr wirtschaftlich saniert werden kann. Dem Bestandsinteresse des Mieters überwiegt das Interesse des Eigentümers an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks, so der BGH.

BGH, Urteil vom 09.02.2011, Az.: VIII ZR 155/10

Mieter dürfen wählen – keine Beschränkung auf die Farbe „weiß“

In der Entscheidung vom 14.12. 2010 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass ein Vermieter von seinem Mieter auch für den Fall des Auszugs nicht verlangen kann, dass er die Wohnung komplett in Farbe „weiß“ streichen muss. Die Einengung der Farbwahl auf nur eine einzige Farbe im Zeitpunkt der Rückgabe schränkt die Gestaltungsfreiheit des Mieters in einer Weise ein, die nicht durch berechtigte Interessen des Vermieters gerechtfertigt ist. Diese Klausel benachteiligt den Mieter deshalb unangemessen und ist daher unwirksam, so der BGH.

Beschluss vom 14.12.2010 Az.: VIII ZR 198/10

Die Wirksamkeit der Abrechnung der Wasserkosten mit einem nicht geeichten Wasserzähler

Die Verbrauchswerte eines nicht geeichten Wasserzählers im Rahmen der Betriebskostenabrechnung dürfen verwendet werden, wenn der Vermieter nachweist, dass die abgelesenen Werte zutreffend sind.

Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung kommt es allein darauf an, dass der tatsächliche Verbrauch zutreffend wiedergegeben ist, so der VIII. Senat des Bundesgerichtshofs.

BGH, Urteil vom 17. November 2010  Az.: VIII ZR 112/10

Achtung bei der Minderung wegen zu geringer Wohnfläche!

Selbst wenn die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 Prozent geringer ist als im Mietvertrag angegeben, soll laut BGH bei bestimmten Gestaltungen des Mietvertrags eine Minderung nicht in Frage kommen (Urteil vom 10. November 2010 – VIII ZR 306/09). Die Minderung scheidet demnach dann aus, wenn laut Vertrag die Quadratmeterangabe nicht der Festlegung des Vertragsgegenstandes, hier also der Wohnungsbeschaffenheit, dienen soll.

In solchen Fällen ist somit bei der Minderung äußerste Vorsicht geboten. Im Falle eines unberechtigten Einbehaltens der Miete droht nämlich die Kündigung durch den Vermieter.

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