Schadensersatzansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Mieter verjähren erst nach drei Jahren

Der BGH hat heute entschieden, dass die verkürzte Verjährungsfrist von sechs Monaten im Mietrecht nicht bei einem Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Mieter gilt. Der Anspruch …

Schadensersatzansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Mieter verjähren erst nach drei Jahren Weiterlesen