Mehr als ein Drittel aller Mieter hatte schon mal Meinungsverschiedenheiten mit dem Vermieter. Auch wenn der Ärger noch so groß ist – die Mieter eines Hauses sollten sich nicht zu öffentlichen Beleidigungen über ihre Vermieter hinreisen lassen. Wer seinen Vermieter mit „Sie sind ein Schwein“ betitelt, riskiert nicht nur eine Strafanzeige sondern auch eine fristlose Kündigung des Mietvertrages.
Kategorie: Mietrecht Seite 2 von 15
In den letzten Jahren mussten sich die Gerichte oft mit der Frage befassen, ob der Mieter einer beispielsweise in weißer Farbe gestrichenen Wohnung die Wände mit einem farbigen Anstrich überstreichen darf. Der Bundesgerichtshof hat im September 2009 entschieden (Az.: VIII ZR 166/08), dass die entsprechende Klausel im Mietvertrag, die dem Mieter vorschreibt, wie er die Wohnung zu streichen hat, unwirksam sei.
Wie muss der Mieter bei Auszug streichen
Nach dieser Entscheidung war es nur Frage der Zeit bis die Gerichte die Frage erreicht, wie der Mieter einer von ihm selbst „bunt“ gestrichenen Wohnung beim Auszug die Wände streichen muss? Nun ist die Frage höchstrichterlich entschieden: