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Kategorie: Mietrecht Seite 10 von 15

Zurückbehaltungsrecht beim Mangel der Wohnung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 03.11. 2010 entschieden, dass ein Mieter die Miete erst dann zurückbehalten darf, wenn er dem Vermieter den Mangel angezeigt hat.

Das Zurückbehaltungsrecht dient dazu, auf den Schuldner (hier: den Vermieter) Druck zur Erfüllung der eigenen Verbindlichkeit auszuüben. Solange dem Vermieter ein Mangel nicht bekannt ist, kann das Zurückbehaltungsrecht die ihm zukommende Funktion, den Vermieter zur Mangelbeseitigung zu veranlassen, nicht erfüllen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters besteht daher erst an den nach der Anzeige des Mangels fällig werdenden Mieten, so der VIII. Zivilsenat des BGH.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.11.2010   Az.: VIII ZR 330/09

Eigenbedarfskündigung: Wann muss der Vermieter eine Ersatzwohnung anbieten?

Ein Vermieter kündigte seinem Wohnungsmieter mit der Begründung, die Wohnung zu Eigenbedarfszwecken zu benötigen. Bis zu diesem Zeitpunkt hätte die Kündigung ohne Weiteres einer rechtlichen Überprüfung standgehalten. Vor Ablauf der Kündigungsfrist wurde jedoch im selben Mietshaus des Vermieters eine andere Wohnung frei. Hierauf machte der Vermieter den Mieter nicht aufmerksam. Dies war laut BGH unzulässig (Urteil vom 13. Oktober 2010 – VIII ZR 78/10).

Der Vermieter hätte dem Mieter eine vor Ablauf der Kündigungsfrist im selben Wohnhaus bzw. in der selben Wohnanlage frei werdende Wohnung anbieten müssen. Dabei hätte er die grundlegenden Daten der Wohnung (z.B. Größe und Einrichtung) sowie die Mietkonditionen nennen müssen. Indem er dies nicht tat, verstieß er gegen das Gebot der Rücksichtnahme und handelte rechtsmissbräuchlich. Dies hatte die Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung zur Folge. Der Mieter war fein raus und durfte weiter in seiner Wohnung bleiben.

Großvermieter kündigt: Wer zahlt für den Anwalt?

Ein Wohnungsmieter geriet mit 2 Monatsmieten in Rückstand. Statt selbst fristlos zu kündigen, schaltete die Vermieterin, ein gewerbliches Unternehmen für Wohnwirtschaft, einen Anwalt ein. Der formulierte das Kündigungsschreiben und übersandte es an den Mieter. Die Vermieterin verlangte daraufhin vom Wohnungsmieter die Begleichung der Anwaltskosten.

Geht nicht, urteilte nun der BGH (Urteil vom 6. Oktober 2010 – VIII ZR 271/09). Die geltend gemachten Kosten müssen nämlich zur Durchsetzung der Rechte des Vermieters zweckmäßig und erforderlich gewesen sein. Von einem Großvermieter kann man jedoch in einfach gelagerten Fällen durchaus erwarten, dass er selbst zur Formulierung und Übersendung der Kündigung in der Lage ist und damit keiner anwaltlichen Hilfe bedarf. Die gelte auch dann, wenn der Großvermieter über keine eigene Rechtsabteilung verfügt.

Tierhaltung in der Mietwohnung: Was ist erlaubt?

In vielen Mietverträgen finden sich Klauseln, die dem Mieter die Tierhaltung in der Wohnung untersagen. Diese Klauseln sind oftmals unwirksam. So ist es laut BGH nicht zulässig, die Haltung von Tieren durch eine Klausel im Mietvertrag pauschal zu verbieten. Dies wäre unangemessen. Wirksam ist die Klausel nur, wenn sie Ausnahmen für Kleintiere vorsieht. Dies sind neben Goldfischen auch Hamster sowie Schildkröten und ähnlich kleine Tiere (Urteil vom 14. November 2007 – VIII ZR 340/06).

Ist in der Klausel keine entsprechende Ausnahme geregelt, so ist sie insgesamt unwirksam. Sieht die Klausel nur eine Ausnahme für beispielsweise Goldfische oder Schildkröten, nicht jedoch für die übrigen Kleintiere, vor, so ist sie ebenfalls insgesamt unwirksam. Auch eine Klausel, in der der Vermieter das Verbot von Haustieren von sachlichen Gründen abhängig macht, wäre insgesamt unwirksam.

Aber auch, wenn die Klausel unwirksam ist oder der Mietvertrag von Anfang an keine Haustierklausel beinhaltete, so darf der Mieter nicht alles. Die Tierhaltung ist in diesem Fall nur dann gestattet, wenn sie zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehört. Dies ist bei Kleintieren immer der Fall.

Bei größeren Tieren sieht die Sache schon anders aus. Hier müssen die Interessen des Mieters und des Vermieters miteinander abgewogen werden. Welches Ergebnis diese Abwägung aufweist hängt stark vom Einzelfall ab. Verlässliche Angaben können deshalb hierzu nicht gemacht werden.

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