Die Beseitigung der Mängel einer Wohnung ist grundsätzlich die Sache des Vermieters. Beauftragt der Mieter eigenmächtig einen Handwerker mit der Reparatur, so hat er regelmäßig auch die Kosten zu tragen. Gilt dieser Grundsatz auch dann, wenn beispielsweise bei klirrender Kälte die Heizung in einer Mietwohnung ausfällt und der Vermieter nicht sofort erreichbar ist? Mit dieser Frage musste sich das Amtsgericht in Münster (Az.: 4 C 2725/09) auseinandersetzen.
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Konstanter Lärmspiegel ist in unserer Gesellschaft zum ständigen Begleiter geworden. Insbesondere dann wenn wir uns in den großen Städten bewegen, ist der Lärm nicht wegzudenken. Aber nicht nur dort sondern auch in den eigenen vier Wänden werden wir oft mit Lärm konfrontiert. Einer Studie des Deutschen Mieterbundes zufolge fühlen sich ein Drittel der Mieter von Lärm gestört. Deshalb stellt sich oft für Betroffene die Frage: wo fängt die Lärmbelästigung an und berechtigt der Lärm immer zur Mietminderung?