Mein 6-jähriger Sohn war letzte Woche Zeuge eines schweren Verkehrsunfalls. Kann er jetzt als Zeuge vor dem Gericht aussagen?
Ein minderjähriges, nichtgeschäftsfähiges Kind kann grundsätzlich als Zeuge vernommen werden. Ein festes Alter, ab welchem ein Kind als Zeuge an einem Prozess teilnehmen darf, gibt es nicht. Einzige Voraussetzung ist, dass von ihm eine verständliche Aussage zu erwarten ist. Ob dies bei einem Sechsjährigen der Fall ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Das Gericht wird vermutlich das Kind hören wollen, wenn keine anderen Zeugen zur Verfügung stehen.