Die Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) ist seit einigen Jahren wegen ihrer Filesharing-Massenabmahnungen bekannt. Offenbar hat sie neues „Betätigungsfeld“ gefunden, nämlich die Abmahnung von Streaming-Nutzer (Streaming=Filme im Netz schauen) von Redtube.com, einer der bekanntesten und abrufstärksten Pornotubeseiten im Internet. Von der neuen Abmahnwelle sind nach Schätzungen mehrerer Internetportale mehr als 10.000 Surfer in Deutschland betroffen.
Kategorie: Internetrecht Seite 3 von 5
Die von der Telekom geplante Drosselung der DSL-Anschlüsse bei Flatrates hat bei vielen Kunden für Unmut gesorgt. Nun hat das Landgericht Köln die unbeliebte AGB-Klausel für unwirksam erklärt. Im Mai 2013 änderte die Telekom die Vertragsbedingungen für ihre DSL-Flatratetarife und räumte sich das Recht ein, frühestens ab 2016 bei Überschreitung eines bestimmten Datenvolumens die Surfgeschwindigkeit zu drosseln.