...auch für Nichtjuristen

Kategorie: Gastbeiträge

Scheidung: Versorgungsaugleich – gut zu wissen!

Wenn es tatsächlich zur Ehescheidung kommt, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten: Das Gericht führt in der Regel automatisch den sogenannten Versorgungsausgleich durch. Dieser Versorgungsausgleich kann für Ihre Altersversorgung erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Der Versorgungsausgleich bedeutet, dass alle der Altersversorgung dienenden Versorgungsträger und Versicherungen von dem Gericht angeschrieben werden, um die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche der Eheleute zu ermitteln und zu berechnen. Im Rahmen des Versorgungsausgleiches werden dann die für den späteren Fall der Rente erworbenen Anrechte bei der jeweiligen Versicherung hälftig geteilt. Jeder erhält also die Hälfte der Ansprüche des jeweils anderen. Dabei muss man allerdings beachten, dass die Trennungszeit bei der Berechnung der zu teilenden Rentenansprüche mitgerechnet wird. Bei einer kurzen Ehezeit von weniger als drei Jahren findet ein Versorgungsausgleich allerdings nur dann statt, wenn ein Ehegatte dies auch tatsächlich beantragt. 

Rechtsschutzversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung

 
Sie gehört zu den wichtigsten Versicherungen, die man zur Absicherung des eigenen Vermögens abschließen kann – die Rechtsschutzversicherung. Denn ein guter Rechtsschutz kann aus unterschiedlichen Gründen erforderlich sein. Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis wegen einer Kündigung, Abmahnung oder eines falschen Arbeitszeugnisses entstehen schneller als man glaubt, Auseinandersetzungen mit dem Vermieter aufgrund einer Kündigung oder Mietminderungen des Mieters, ein Verkehrsunfall, der durch die unklare Rechtslage einen Prozess nach sich zieht – die Liste ist beliebig zu verlängern.

Kann man dann auf einen guten Rechtsschutz zurückgreifen, wird dieser die Anwaltsgebühren übernehmen sowie die anfallenden Gerichtskosten und die Kosten der gegnerischen Seite, wenn der Prozess verloren geht. Auch Strafkautionen können durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden. Solche Kosten können eine immense Höhe annehmen und stellen den Betroffenen dann langfristig vor finanzielle Probleme. Eine Rechtsschutzversicherung hilft, die eigenen berechtigten Ansprüche durchzusetzen ohne allzu großen finanziellen Schaden. So wichtig eine Rechtsschutzversicherung allerdings ist, so sehr empfiehlt sich vor dem Vertragsabschluss ein sorgfältiger Preis-Leistungs-Vergleich. Der Versicherungsmarkt in Deutschland ist weit gefasst und beinhaltet neben den großen etablierten Gesellschaften, die alle Versicherungssparten abdecken, auch unzählige Nischenanbieter, die auf bestimmte Bereiche spezialisiert sind. Daraus ergibt sich eine Fülle von Tarifen und Preisen, die hohes Sparpotenzial bieten. So ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist unabdingbar zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft bei einer längeren oder dauerhaften Erkrankung, denn der gesetzliche Schutz reicht hier nicht weit. Im Fall einer Krankheit übernimmt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für sechs Wochen, danach wird bis zu sechs Monaten nach Eintritt der Beschwerden Krankengeld durch die Krankenversicherung gezahlt. Doch nach sechs Monaten entfällt diese Leistung, bei fortgesetzter Krankheit gilt man dann als vorübergehend oder dauerhaft berufsunfähig mit der Konsequenz, dass das regelmäßige Einkommen und damit die Grundlage der Existenz entfällt. Die Gründe für eine eintretende Berufsunfähigkeit können dabei sehr vielfältig sein. An der Spitze stehen allerdings Erkrankungen des Muskel-Skelett-Apparats, psychische Erkrankungen sowie schwerwiegende und lebensbedrohende Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall. Wird man berufsunfähig, dann fängt eine entsprechende Versicherung den Wegfall des Einkommens zumindest teilweise auf, indem sie eine Berufsunfähigkeitsrente leistet. Fast jede Versicherungsgesellschaft hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung in ihrem Angebot, so dass sich ein sorgfältiger Vergleich von Preisen und Leistungen lohnt. Ein guter Versicherungsschutz ist zwar unabdingbar, muss aber nicht unnötig teuer sein.

Gastbeitrag von  Anja Harke-Reetz – finanzen.de AG

Elternzeit – das sind Ihre Rechte

Gastbeitrag von Carina Kneiphoff – B2 Performance GmbH
Kaum ein anderes Rechtsgebiet im Arbeitsrecht löst so viel Unsicherheit aus, wie die Elternzeit. Was sind also genau Ihre Rechte? Nach der Geburt Ihres Kindes bzw. der anschließenden Mutterschutzfrist haben Sie Anspruch auf eine dreijährige Elternzeit. Auf die Elternzeit der Mutter wird außerdem die Mutterschutzfrist angerechnet. Nehmen Sie die Elternzeit am Stück, endet sie mit dem dritten Geburtstag Ihres Kindes oder Ihrer Kinder. Das dritte Jahr können Sie auf die Zeit bis zum achten Geburtstag Ihres Kindes übertragen. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gewährt Ihnen als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses, also auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen uns sogar bei geringfügigen Beschäftigungen.

Damit Sie in Elternzeit gehen können, müssen Sie

  • mit dem Kind gemeinsam im eigenen Haushalt leben,
  • es selbst betreuen und erziehen und
  • dem Kind gegenüber personensorgeberechtigt sein.

Gleiches gilt, wenn

  • es sich um das Kind des Ehepartners handelt oder
  • das Kind zum Zweck der Vollzeit- oder Adoptionspflege aufgenommen wurde oder
  • Sie Enkelkind, Bruder oder Schwester, Neffe oder Nichte bei schwerer Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod der Eltern aufgenommen haben oder
    es sich um ein leibliches Kind handelt, für das Sie nicht sorgeberechtigt sind – das geht allerdings nur mit Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils zur Elternzeit.

Der Anspruch auf Elternzeit müssen Sie geltend machen und dabei bestimmte Voraussetzungen einhalten:

Damit Ihr Arbeitgeber sich rechtzeitig auf Ihren Ausfall einstellen kann, müssen Sie die Elternzeit mindestens sieben Wochen vor deren Antritt bei ihm anmelden. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise auch eine angemessene kürzere Frist möglich, beispielsweise

  • zu Beginn einer Adoptionspflege oder
  • bei einer Frühgeburt für die Elternzeit des Vaters.

Wichtig: Nur der schriftliche Antrag ist rechtlich bindend.
Bei verspäteten Anträgen kann Ihnen Ihr Arbeitgeber die Elternzeit aus diesem Grund nicht verweigern. Der Beginn der Elternzeit verschiebt sich dann ohne nochmalige Anmeldung um den Verspätungszeitraum. Die Elternzeit kann sich dann um diesen Zeitraum verkürzen, wenn Sie die Höchstdauer von drei Jahren beantragt haben.

Achtung: Beantragen Sie nur bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes die Elternzeit, verzichten Sie damit auf die Elternzeit für das 2. Lebensjahr. Wollen Sie die Elternzeit dann noch um den Ihnen ja zustehenden Zeitraum verlängern, geht das nur mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers.

Ein letzter Tipp: Beantragen Sie die Elternzeit rechtzeitig. Andernfalls fehlen Sie unentschuldigt am Arbeitsplatz und wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wird, verlieren Sie Ihren Krankenversicherungsschutz!

Haben Sie auch Interesse einen Gastbeitrag hier zu veröffentlichen? Schreiben Sie uns einfach :  info (at) rechtverstaendlich.info

Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung prüfen

Gastbeitrag von Daniel Schmitt-Haverkamp

Rechtsschutzversicherungen werden von vielen Menschen abgeschlossen, um sich bei Streitfällen anwaltliche Hilfe zu holen oder um eine Streitfrage vor Gericht klären zu lassen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass nicht jede Versicherung wirklich hält, was sie verspricht.

Grundlage für die Versicherungsbedingungen sind in den meisten Fällen die von der Deutschen Versicherungswirtschaft herausgegebenen Musterbedingungen, an die sich viele Anbieter halten. Allerdings können die individuellen Vertragsbedingungen mitunter stark davon abweichen, weshalb Versicherte das Kleingedruckte in jedem Fall individuell prüfen sollten.

Um Versicherungsnehmer nicht unangemessen zu benachteiligen, hat auch die Verbraucherzentrale Hamburg im Juni 2010 insgesamt 17 verschiedene Rechtsschutzversicherer abgemahnt, die in ihren Verträge intransparente Bedingungen nutzen, die Kunden im Ernstfall deutlich benachteiligen würden. So sollen Versicherungsnehmer beispielsweise alles vermeiden, was zu einer Erhöhung der Rechtskosten führen könnte. Nähere Erläuterungen suchen Versicherte allerdings vergeblich. So ist es unter Umständen möglich, dass der Versicherungsschutz verloren geht, wenn Vertragsinhaber vorab eine außergerichtliche Einigung versuchen. Selbst bei Fehlern des eigenen Rechtsanwalts ist es durchaus möglich, dass die Versicherung die Zahlung verweigert. Die Versicherungsunternehmen sind jetzt aufgefordert, ihre Bedingungen transparenter zu gestalten, um Verbrauchern Klarheit bei ihrem Versicherungsumfang zu ermöglichen.

Doch nicht nur diese Bedingungen können Versicherte aufs Glatteis führen, denn die Rechtsschutzversicherungen übernehmen nicht alles. Ausgeschlossen sind beispielsweise Rechtsstreitigkeiten mit der eigenen Rechtsschutzversicherung, auch gemeinsam versicherte Personen, etwa Ehepaare, können die Rechtsschutzversicherung nicht für Streitigkeiten untereinander einsetzen. Letztlich schließen die Versicherungen auch vorsätzlich begangene Straftagen sowie Streitigkeiten bei Spiel- und Wettverträgen sowie Auseinandersetzungen im Baurecht aus.

Insbesondere im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 und 2010 häufigen sich die Klagen von Kleinanlegern, die mit der Beratung ihrer Bank unzufrieden sind und aufgrund mangelhafter Beratungen hohe Verluste verkraften mussten. Ob diese Kosten von Rechtsschutzversicherern übernommen werden, war lange Zeit strittig, allerdings tendieren immer mehr Richter auf die Seite der Verbraucher, weshalb die Rechtsschutzversicherungen auch diese Kosten tragen müssen. Bei Neuverträgen lohnt jedoch ein Blick in die Allgemeinen Vertragsbedingungen, denn die Versicherungsunternehmen haben diese derart verändert, dass künftige Prozesse im Bereich der Anlegerklagen nicht mehr übernommen werden.

Auch im Bereich des Erb- und Familienrechts sollten Versicherte die Allgemeinen Vertragsbedingungen beachten, denn in diesen Fällen wird meist nur ein „Beratungs-Rechtsschutz“ vereinbart. Versicherte haben daraufhin zwar den Anspruch auf eine anwaltliche Beratung, sollte der Fall jedoch vor Gericht verhandelt werden, tragen Versicherte die Kosten in vollem Umfang selbst. Bei Steuerstreitigkeiten wiederum werden lediglich die Gerichtskosten übernommen, die Kosten für den Anwalt sowie die weiteren, außerhalb des Prozesses entstandenen Kosten müssen Versicherte selbst übernehmen.

Bei der Rechtsschutzversicherung gilt es einige Punkte zu beachten, daher ist unbedingt ein ausführlicher Rechtsschutzversicherung Vergleich anzuraten. Erst dann werden evtl. Schwachstellen und Leistungslöcher sichtbar.

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