Eltern, die nach der Trennung / Scheidung Unterhalt zahlen, stehen ab Januar 2011 50 € mehr zur Verfügung. Das OLG Düsseldorf teilte gestern mit, dass es ab Jahreswechsel seine Richtwerte in der sog. Düsseldorfer Tabelle ändern wird. Den berufstätigen Unterhaltspflichtigen stehen dann mindesten 950 statt bisher 900 € Selbstbehalt zu.
Die vollständige Tabelle finden Sie auf der Homepage des OLG Düsseldorf.