Seit einigen Jahren besteht die Verpflichtung für Banken, ihre Kunden über die Provision zu unterrichten, die sie bei der Vermittlung einer bestimmten Geldanlage erhalten. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Verpflichtung erreichen, dass der Anleger, bevor er etwas kauft, unschwer erkennen kann, was der Berater bei der Vermittlung wirklich verdient. Es existiert bis heute allerdings eine Gesetzeslücke, die immer mehr Banken ausnutzen, um ihrer Aufklärungspflicht nicht nachzukommen.
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Ein Girokonto ist für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs unverzichtbar. Dennoch gibt es viele Menschen, die keins eröffnen können. Der Grund ist meistens ein negativer Schufa-Eintrag. Das könnte sich in der Zukunft ändern, denn das EU Parlament hat vor wenigen Tagen für ein „Girokonto für Jedermann“ (Basiskonto) gestimmt. Was sich nach dem Inkrafttreten neuer Regelung ändert, lesen Sie in diesem Beitrag.