...auch für Nichtjuristen

Kategorie: Allgemeines Zivilrecht Seite 17 von 23

Gutgläubiger Erwerb eines Fahrzeugs mit ausländischer Zulassung

Kauft ein KFZ-Händler ein gebrauchtes im Ausland zugelassenes Fahrzeug von einem Verkäufer, der nicht gleichzeitig Eigentümer des Fahrzeugs ist, dann kann er das Fahrzeug nicht gutgläubig erwerben, wenn er sich nicht die Einkaufsrechnung zeigen lässt  und er auch keine anderen Erkenntnisse über das Eigentum des Verkäufers hat.

Zu den Mindestvoraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs eines gebrauchten in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugs gehört, dass sich der Käufer die Zulassungsbescheinigung Teil II – früher: den Kraftfahrzeugbrief – vorlegen lässt, um die Berechtigung des Veräußerers überprüfen zu können. Beim Erwerb eines im Ausland angemeldeten Wagens dürfe der Käufer keinesfalls weniger Vorsicht walten lassen, als wenn er ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug erwirbt. Im Gegenteil seien beim Kauf eines Auslandsfahrzeugs im Inland im Hinblick auf mögliche Besonderheiten ausländischer Kfz-Papiere gesteigerte Anforderungen zu stellen. Notfalls müsse der Käufer die Hilfe eines sprachkundigen und mit den im Zulassungsstaat geltenden Regeln vertrauten Fachmanns in Anspruch zu nehmen, um die Eigentumslage zu klären, so das OLG Koblenz.

OLG Koblenz, Urteil vom 28.10.2010, Az.: 6 U 473/10

Unfall beim Rodeln im Stadtpark – Wer haftet?

Eine Gemeinde ist nicht verpflichtet, potentielle Rodler im Stadtpark auf einen Absatz im Hang hinzuweisen oder diesen Hang fürs Rodeln zu sperren. Es bestehe abhilfebedürftige Gefahrenquelle, weil das Gelände nicht als Rodelfläche, sondern als Park konzipiert und mit Mauerabgrenzungen versehene Wege dort nicht untypisch seien. Den Kläger hätte nicht darauf vertrauen dürfen, dass jeder Hang durchgängig befahrbar sei. Der Kläger hätte sich vorab von der Eignung als Rodelpiste überzeugen, bei der Abfahrt auf Sicht fahren, seinen Schlitten stets kontrollieren und sich auf Bodenunebenheiten einstellen müssen, so das OLG Hamm.

OLG Hamm, Urteil vom 03.09.2010, Az.: I-9 U 81/10

Diebstahl einer EC-Karte aus dem Handschuhfach

Die Besitzer einer EC-Karte sollten aufpassen. Die Aufbewahrung einer EC-Karte in dem verschlossenen Handschuhfach eines verschlossenen Pkw stellt sich als grob fahrlässiger Verstoß gegen die dem Karteninhaber obliegenden Sorgfaltspflichten dar.

Im Hinblick auf zahlreiche Einbruchsdiebstähle in Kraftfahrzeugen muss es als Allgemeinwissen angesehen werden, dass Wertgegenstände, Geld oder Bankkarten nicht unbeaufsichtigt in einem Fahrzeug zurückgelassen werden dürfen. Dies gilt auch dann, wenn die Wertgegenstände, wie im vorliegenden Fall, von außen nicht sichtbar sind, weil sie im Handschuhfach verschlossen werden, so das Landgericht Berlin.

LG Berlin Urteil vom 22.06.2010 Az.: 10 S 10/09

Preisvergleichsportal für zahnärztliche Dienstleistungen

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Eine Internetplattform, bei der die Zahnärzte die Möglichkeit haben, einen Kostenvoranschlag des Kollegen zu unterbieten, ist nicht wettbewerbswidrig.

Es ist nicht zu beanstanden, wenn ein Zahnarzt, auf den ein Patient mit einem von einem anderen Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplan und der Bitte um Prüfung zukommt, ob er die Behandlung kostengünstiger durchführen kann, eine alternative Kostenberechnung vornimmt und, sofern sich der Patient daraufhin zu einem Zahnarztwechsel entschließt, auch dessen Behandlung übernimmt. Das beanstandete Geschäftsmodell erleichtert ein solches Vorgehen und ermöglicht es dem Patienten, weitergehende Informationen zu den Behandlungskosten zu erhalten, so die Karlsruher Richter.

Bundesgerichtshof (BGH) Urteil vom 1. Dezember 2010  Az.:  I ZR 55/08

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