...auch für Nichtjuristen

Kategorie: Allgemeines Zivilrecht Seite 15 von 23

Schadensersatz bei Kofferverlust nach Flug

Die folgende Entscheidung des BGH ist im Sinne von all denjenigen, die nach einer grenzüberschreitenden Flugreise ohne Koffer dastehen. Laut BGH (Urteil vom 15. März 2011 – X ZR 99/10) ist das im internationalen Flugverkehr anwendbare Montrealer Übereinkommen derart auszulegen, dass nicht nur demjenigen ein Schadensersatzanspruch zusteht, der den Koffer eingecheckt hat. Daneben haben auch diejenigen Mitreisenden einen Schadensersatzanspruch, die eigene Gegenstände im verlorengegangen Koffer untergebracht haben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Haftungshöchstgrenze von jedem Mitreisenden unabhängig voneinander ausgereizt werden kann. Die Haftungshöchstgrenze liegt bei etwa 1.136 Euro.

Mit anderen Worten kann im Extremfall derjenige der den Koffer eingecheckt hat bei entsprechendem Schaden den Höchstbetrag von 1.136 Euro verlangen. Daneben kann auch seine mitreisende Freundin, die ihren Laptop etc. im Koffer ihres Freundes untergebracht hat, bei entsprechendem Schaden den Höchstbetrag verlangen.

Abschleppkosten in Höhe von 219,50 € sind nicht zu hoch

Der Inhaber eines Supermarkts ließ das Fahrzeug einer Kunden, die die zulässige Parkdauer überschritten hat, abschleppen. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs verlangte die Abschleppfirma 219,50 Euro für die erfolgte Umsetzung. Zu Recht, entschied das Kammergericht Berlin in zweiter Instanz.    Der Grundstücksbesitzer darf bei Bemessung des verlangten Entgeltes neben den reinen Abschleppkosten auch Begleittätigkeiten wie die Suche nach dem Fahrer oder die Beweissicherung berücksichtigen, so die Berliner Richter.

KG Berlin, Urteil vom 07.01.2011 Az.: 13 U 31/10

 

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Bank darf unaufgefordert eine Kreditkarte zusenden

Eine Bank darf ihren Kunden weiterhin unaufgefordert eine Kreditkarte zusenden, wenn der Kunde die Möglichkeit erhält, durch Rücksendung eines unterschriebenen Vertrages die Karte zu aktivieren. Mit solchen Aktionen werde die Entscheidungsfreiheit des Kunden nicht unzulässig beeinflusst, da die Verbraucher die Funktionsweise einer Kreditkarte kennen, so der BGH.

BGH, Urteil vom 03.03.2011, Az.:    I ZR 167/09

Paketübergabe an den Nachbarn: Klausel zulässig?

In der vorliegenden Entscheidung setzte sich das OLG Köln mit der Wirksamkeit einer Klausel im Vertrag mit einem Paketdienst auseinander (Urteil des OLG Köln vom 02.03.2011, Az.: 6 U 165/10). Diese Klausel sah die Möglichkeit einer ersatzweisen Zustellung an Nachbarn vor, sollte eine Zustellung an den Empfänger nicht möglich sein. Nicht in den Vertrag aufgenommen wurde jedoch eine Verpflichtung des Boten, den Empfänger von der Ersatzzustellung an den Nachbarn zu unterrichten. Genau durch diesen Umstand, also alleine weil diese Regelung  fehlt, wird laut OLG Köln der Vertragspartner des Paketdienstes unangemessen benachteiligt. Dies führt dazu, dass die gesamte Klausel unwirksam ist.

Welche Folgen dieses Urteil für den Verbraucher hat, bleibt abzuwarten. Alleine durch die Unwirksamkeit der Klausel ist nämlich noch nichts gewonnen. Es ist jedoch anzunehmen, dass Schadensersatzklagen gegen den Paketdienst für den Fall der Beschädigung oder des Verschwindens des Pakets beim Nachbarn und der Unwirksamkeit der angesprochenen Klausel nunmehr in erhöhtem Maße Aussicht auf Erfolg haben.

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