...auch für Nichtjuristen

Kategorie: Allgemeines Zivilrecht Seite 10 von 23

Kostenkontrolle beim Prepaid-Handy erlaubt keine unbegrenzten Rechnungen

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter keine Rechnung in unbegrenzter Höhe stellen darf, wenn der Kunde eine Option zur automatischen Aufladung bei guthabenüberschreitender Handynutzung gewählt hat. Ein fortwährendes unbegrenztes automatisches Aufladen während der Verbindungsnutzung sei nicht vereinbart worden. Folglich hat der Mobilfunkanbieter nur den Anspruch auf die Zahlung einer einmaligen Aufladung, so das Gericht.

LG Berlin, Urteil vom 18.07.2011 – 38 O 350/10

Kaufverträge aus dem Internet und Gewährleistungsausschluss bei Gebrauchtwagenverkauf

Ein Gewährleistungsausschluss in einem aus dem Internet verwendeten Kaufvertrag, der bei einem privaten Gebrauchtwagenverkauf keine Einschränkungen für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen enthält, ist nach Ansicht des OLG Oldenburg unwirksam. Bei dieser Klausel handele es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), weil diese für eine mehrfache Verwendung vorformuliert seien. Dafür gelten aber die strengen Wirksamkeitsvoraussetzungen gemäß § 309 Nr. 7a und b BGB. Danach müsse ein wirksamer Gewährleistungsausschluss eine Einschränkung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen sowie hinsichtlich Körperschäden enthalten. Da diese Einschränkungen im konkreten Fall fehlten, sei der vereinbarte Gewährleistungsausschluss insgesamt unwirksam, so das Gericht.

 OLG Oldenburg, Urteil vom 27.05.2011 Az.: 6 U 14/11

Rechtsfall : Zeitunglesen

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Verpflichtet das Durchblättern einer Zeitung zum Kauf ?

Herstellergarantie und unterlassene KFZ-Wartung

Der BGH hat heute entschieden, dass bei einer KFZ-Herstellergarantie, die nur gegen Zahlung einer zusätzlichen Prämie  gewährt  worden ist, die Garantieleistung von der Durchführung von regelmäßigen Wartungsarbeiten in Vertragswerkstätten nicht ohne Rücksicht darauf abhängig gemacht werden darf, ob der Garantiefall auf eine unterlassene Wartung zurückzuführen ist.  Besteht die Gegenleistung für die Garantie in dem dafür entrichteten Entgelt, so stellt sich eine Klausel, die die Erbringung von Garantieleistungen von einer Wahrung bestimmter Wartungsanforderungen unabhängig davon abhängig macht, ob die Überschreitung des Wartungsintervalls für den eingetretenen Garantiefall ursächlich ist, als unangemessene Benachteiligung des Kunden dar und ist deshalb unwirksam.

 BGH, Urteil vom 6. Juli 2011 – VIII ZR 293/10

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