Wie auch in der Vergangenheit, treten am Anfang des neuen Jahres zahlreiche Verordnungen und Gesetze in Kraft. In diesem Beitrag habe ich für Sie die wichtigsten Änderungen für Verbraucher zusammengefasst, die 2018 auf uns zukommen. Los geht´s!
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Die Beseitigung der Mängel einer Wohnung ist grundsätzlich die Sache des Vermieters. Beauftragt der Mieter eigenmächtig einen Handwerker mit der Reparatur, so hat er regelmäßig auch die Kosten zu tragen. Gilt dieser Grundsatz auch dann, wenn beispielsweise bei klirrender Kälte die Heizung in einer Mietwohnung ausfällt und der Vermieter nicht sofort erreichbar ist? Mit dieser Frage musste sich das Amtsgericht in Münster (Az.: 4 C 2725/09) auseinandersetzen.