Der Bundestag hat der Änderung des Mietrechts zugestimmt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats (was als sehr wahrscheinlich gilt), wird die Nichtzahlung der Kaution die fristlose Kündigung rechtfertigen und zwar dann, wenn der Mieter mit der Zahlung der Kaution mindestens zwei Monatsmieten im Rückstand ist. Der Mieter wird jedoch die Kündigung abwenden können, wenn er binnen zwei Monate ab Zustellung der Klage seiner Verpflichtung nachkommt. Eine weitere, wichtige Änderung ist die „Legalisierung“ der sog. Berliner Räumung. Für die Räumung genügt dann die Inbesitznahme der Räume und die Geltendmachung des Vermieterpfandrechts an den in der Wohnung befindlichen Sachen des Mieters. Dadurch sollen die Vermieter künftig günstiger räumen können. Durch die Änderung des Mietrechts sollen künftig auch die Räumungsklagen vorrangig bearbeitet werden.