Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine „Circa“-Angabe zur Wohnfläche im Mietvertrag keine zusätzliche Toleranzschwelle darstellt, die bei der Berechnung von Mietrückzahlungen zugunsten des Vermieters berücksichtigt werden muss. Der „circa“-Zusatz rechtfertigt bei der Berechnung der Mietminderung keine zusätzliche Toleranzschwelle, so der BGH.
BGH, Urteil vom 10.03.2010, Az. VIII ZR 144/09