Ein Girokonto ist für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs unverzichtbar. Dennoch gibt es viele Menschen, die keins eröffnen können. Der Grund ist meistens ein negativer Schufa-Eintrag. Das könnte sich in der Zukunft ändern, denn das EU Parlament hat vor wenigen Tagen für ein „Girokonto für Jedermann“ (Basiskonto) gestimmt. Was sich nach dem Inkrafttreten neuer Regelung ändert, lesen Sie in diesem Beitrag.
Wie ist die Rechtslage zurzeit?
Entgegen der allgemeinen Auffassung gibt es in Deutschland keinen Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Es existiert aber seit Jahren eine Selbstverpflichtung der Deutschen Kreditwirtschaft die Bankkunden mit Geldproblemen ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten. In der Praxis kommt es aber immer wieder vor, dass bestimmte Banken Kunden mit Geldschwierigkeiten abweisen.
Basiskonto-Was soll sich ab 2016 ändern?
Die neue Regelung garantiert jedem EU-Bürger ein sog. Basiskonto und zwar auch dann, wenn der Kunde keinen festen Wohnsitz hat. Allerdings ist nicht jede Bank verpflichtet, solche Konten einzurichten. Die Mitgliedsstaaten müssen aber dafür sorgen, dass in jedem Mitgliedstaat eine ausreichende Zahl der Banken Basiskonten anbietet. In jedem Land muss des Weiteren eine unabhängige Vergleichs-Internetseite eingerichtet werden, so dass die Bankkunden die Gebühren von verschiedenen Geldhäusern für Basiskonten vergleichen können. Eine Verpflichtung auf die Führung von kostenfreien Basiskonten besteht also nicht. Die neue Regelung bringt auch Kunden mit „normalen“ Girokonten Vorteile. So soll künftig ein Bankwechsel in zwei Wochen möglich sein. Für Verluste, die durch nicht rechtzeitigen Wechsel entstehen, sollen die Banken haften.
Wer muss noch zustimmen?
Die Finanzminister der 28 EU-Länder müssen noch zustimmen. Sollte eine Zustimmung bis zur Europawahl erzielt werden, könnte die neue Regelung Anfang 2016 in Kraft treten, denn die Mitgliedsstaaten müssen die neue Regelung binnen 24 Monaten in das nationale Recht umsetzen.