Eine Bank darf ihren Kunden weiterhin unaufgefordert eine Kreditkarte zusenden, wenn der Kunde die Möglichkeit erhält, durch Rücksendung eines unterschriebenen Vertrages die Karte zu aktivieren. Mit solchen Aktionen werde die Entscheidungsfreiheit des Kunden nicht unzulässig beeinflusst, da die Verbraucher die Funktionsweise einer Kreditkarte kennen, so der BGH.
BGH, Urteil vom 03.03.2011, Az.: I ZR 167/09