...auch für Nichtjuristen

Autor: Sebastian Tackenberg Seite 13 von 15

AGBs beim Autokauf: Pauschalierter Schadensersatz bei Nichtabnahme

Die Festlegung eines pauschalierten Schadensersatzbetrages für den Fall der Nichtabnahme des Fahrzeuges durch den Erwerber in den AGB des Autohändlers ist grundsätzlich zulässig (BGH, Urteil vom 14. April 2010 – VIII ZR 123/09).

Im vom BGH zu entscheidenden Fall hatte ein Fahrzeughändler für den Fall der Nichtabnahme des Fahrzeuges in seinen AGB einen pauschalierten Schadensersatz von 10% des Kaufpreises festgelegt. Er hatte in der selben Regelung dem Käufer jedoch auch zugestanden einen geringeren Schaden nachzuweisen. Letzteres war ein entscheidender Punkt für den BGH die Klausel als zulässig zu erachten. Ansonsten hätte ein Verstoß gegen § 309 Nr. 5 b) BGB vorgelegen.

„marions-kochbuch.de“ gegen „chefkoch.de“

Wer als Hobbykoch jemals Rezepte im Internet gesucht hat, kennt vermutlich mindestens eine dieser beiden Seiten. Nun sind sie in den Fokus des BGH geraten: Nutzer haben allgemein zugängliche Bilder von der Seite „marions-kochbuch.de“ kopiert und zur Veranschaulichung von Rezepten bei „chefkoch.de“ hochgeladen. Die Betreiber von „chefkoch.de“ haftet aufgrund unzureichender Prüfung für diese Urheberrechtsverletzung (BGH, Urteil vom 12. November 2009 – I ZR 166/07). Der Hinweis in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass auf „chefkoch.de“ keine urheberrechtsverletzenden Inhalte hochgeladen werden dürften, reichte nicht aus.

Für diese Entscheidung war unter anderem ausschlaggebend, dass die Betreiber von „chefkoch.de“ durch die Ausgestaltung ihrer Internetseite die Verantwortung für die Inhalte übernommen haben, statt nur eine reine Plattform für Beiträge Dritter zu bieten. Hierfür sprach unter anderem, dass sie die von Benutzern online gestellten Rezepte mit ihrem Logo versehen haben und auf einen inhaltliche Kontrolle hingewiesen haben.

Eine Klausel, die ein Abweichen von der vereinbarten Flugreihenfolge verbietet, ist unwirksam

Laut gängiger Praxis enthalten viele Verträge mit Fluggesellschaft eine Klausel, mittels der es dem Fluggast verwehrt wird die Beförderungsleistung nur teilweise zu nutzen. Durch diese Klausel soll verhindert werden, dass der Fluggast sich durch den Abschluss mehrer Verträge mit Fluggesellschaften einen Gesamtflug nach dem Baukastenprinzip zusammenstellt.

Damit sich der Sinn einer solchen Vorgehensweise erschließt, muss folgendes berücksichtigt werden: In vielen Fällen sind Flüge zu einem bestimmten Flughafen teurer als Flüge, die diesen Flughafen nur als Zwischenlandungsort vorsehen. Dies hat zur Folge, dass es für den Fluggast kostengünstiger ist, den Flug mit der Zwischenlandung zu buchen.

Eine solche Vorgehensweise soll die angesprochene Klausel unterbinden. Der BGH hat jedoch entschieden, dass diese unwirksam ist (Urteil vom 29. April 2010 – Xa ZR 5/09). Sie verstößt gegen §307 Abs.1 BGB. Es obliegt nämlich dem Fluggast, ob er den Gesamtflug in Anspruch nimmt oder nur einen Teil der Reiseleistung. Eine Klausel, die ihm diesbezüglich eine Entscheidung aufzwingen soll, benachteiligt ihn unangemessen.

Nebenkostenabrechnung muss nicht allen Mietern einer Wohnung zugehen

Der BGH hat entschieden (Urteil vom 28. April 2010 – VIII ZR 263/09), dass ein Mieter die Nebenkosten auch dann zu begleichen hat, wenn die Abrechnung nur ihm und nicht den übrigen Mietern der gleichen Wohnung zugegangen ist (z.B. weil sie nur an ihn adressiert war). Zu beachten ist jedoch, dass nur dieser bestimmte Mieter herangezogen werden kann, da die Forderung nur ihm gegenüber fällig geworden ist.

Der einzelne Mieter muss jedoch die gesamte Forderung begleichen und nicht etwa nur seinen Anteil im Verhältnis zu den anderen Mietern. Dies liegt daran, dass mehere Mieter einer Wohnung in der Regel Gesamtschuldner sind. An den anderen Mietern kann sich der zahlende Mieter allerdings schadlos halten.

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