Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf ins Parlament eingebracht, nachdem durch eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes in der Zukunft der Austausch von Strafregisterinformationen in der EU erleichtert werden soll. Danach würden künftig alle in- und ausländischen Strafurteile in dem Strafregister des Mitgliedsstaates gespeichert, dessen Staatsangehörigkeit die verurteilte Person besitzt. Der Informationsaustausch solle in automatisierter Form erfolgen.
Bundestagsdrucksache 17/5224