Nach einem Unfall trifft den jeweiligen Unfallbeteiligen eine Aufklärungsobliegenheit gegenüber seiner eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese wird durch ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort verletzt. Im Ergebnis wird hierdurch der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer zunächst leistungsfrei.
Eine Aufklärungspflichtobliegenheitsverletzung liegt bei einer Unfallflucht auch dann vor, wenn die Haftungslage eindeutig ist (BGH VersR 2002, 222).
Der Autor: Axel Hauser ist Rechtsanwalt in Siegburg