Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli das Verbot der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern gekippt. Daher kann ab 2011 jeder, der regelmäßig zu Hause arbeitet, das Arbeitszimmer in Höhe bis zu 1250 € im Jahr steuerlich geltend machen. Dies gilt allerdings nur „wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht“.
Erfreulich ist, dass die Regelung sogar rückwirkend zum 01.01.2007 gilt.