Der EuGH hat entschieden, dass die Altersgrenze, die Piloten über 60. Lebensjahr die Ausübung ihrer Tätigkeit verbietet, eine Diskriminierung wegen des Alters darstellt. Es ist nicht notwendig, den Piloten die Ausübung ihres Berufs nach Vollendung des 60. Lebensjahres zu verbieten, sondern es reicht aus, die Berufsausübung lediglich zu beschränken, so der EuGH.
EuGH, Entscheidung vom 13.09.2011, Az.: C-447/09