...auch für Nichtjuristen

Abo-Falle im Internet ist gewerbsmäßiger Betrug

Das OLG Frankfurt am Main hat in einem Beschluss entschieden, dass die Angebote mit versteckten Preishinweisen als gewerbsmäßiger Betrug anzusehen sind. Den Urherbern drohen damit Haftstrafen von mindesten sechs Monaten. Das Gericht hat die Angeschuldigten nicht verurteilt, sondern die Vorinstanz verpflichtet die Anklage zu verhandeln.  „Da der Sachverhalt im Wesentlichen unstreitig ist, wird es aller Voraussicht nach zu einer Verurteilung kommen“, erklärte Hauke Hansen, Anwalt der Frankfurter Kanzlei FPS.

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1 Kommentar

  1. Gastbeitrag

    Da kann man nur sagen: endlich !!!

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