Der Einkauf im Internet wird immer beliebter. Einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes zu folge, haben 74 % der Internetnutzer in Deutschland schon mal über das Internet etwas gekauft oder eine Dienstleistung bestellt; Tendenz steigend. Verständlich ist, dass die Anzahl der Internetshops von Tag zu Tag steigt, denn viele kleine Händler wollen an dem Profit teilhaben. Einige dieser Unternehmer starten mit ihrem virtuellen Kaufhaus ohne dabei die rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb eines Webshops zu schaffen. Die Folge ist oft die Abmahnung, die Kosten von mehreren Tausend Euro auslösen kann. In diesem Beitrag möchte ich auf die häufigsten Abmahnungsgründe eingehen und anschließend erläutern, wie man sich bei einer Abmahnung verhalten soll und wie man Abmahnungen vermeiden kann.
Was ist eine Abmahnung und wie läuft das Verfahren ab?
Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Der Rechtsverletzer bekommt in der Regel vom Anwalt des Abmahners eine schriftliche Aufforderung, eine detailliert beschriebene Rechtsverletzung in der Zukunft zu unterlassen. Der Abgemahnte wird in dem Abmahnschreiben aufgefordert, binnen einer meist sehr kurz bestimmten Frist auf einem regelmäßig vorformulierten Formular eine Unterlassung- und Verpflichtungserklärung abzugeben. In dieser Erklärung verpflichtet sich der Abgemahnte ein bestimmtes Verhalten zukünftig zu unterlassen und darüber hinaus die Gebühren, die der Abmahner seinem Anwalt wegen Einschaltung in dieser Sache schuldet, zu übernehmen.
Warum wird abgemahnt?
Folgende Rechtsgebiete sind insbesondere von der Abmahnung betroffen:
- Wettbewerbsrecht
- Urheberrecht
- AGB Recht
- Markenrecht
Abmahnung erhalten, was tun?
Erstmal keine Panik ! Prüfen Sie in Ruhe, welches Verhalten abgemahnt wird und werden Sie dann tätig. Denn, wer die Abmahnung ignoriert, riskiert ein gerichtliches Verfahren (z.B. einstweilige Verfügung), welches weitere Kosten verursacht. Die Abmahnung sollte auch dann nicht ignoriert werden, wenn sie nicht von einem Rechtsanwalt sondern von einem Verein oder einer Verbraucherschutzorganisation kommt, denn auch Verbände/Organisationen dürfen in vielen Fällen Abmahnungen aussprechen. Der Verein gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. beispielsweise mahnt selbst (angebliche) Wettbewerbsverstöße ab. Falls Sie nach Ihrer Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass die Abmahnung zu Recht erfolgt ist, sollten Sie nicht ungeprüft vorgelegte Erklärungen unterschreiben. Empfehlenswert ist, einen auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, der Sie beispielsweise bei der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung beraten wird. Bitte beachten Sie, dass eine strafbewährte Unterlassungserklärung lebenslang gilt. Die früher insbesondere in der Praxis vertretene Ansicht, „die Geltung vertraglicher Verpflichtungen sei auf eine Frist von 30 Jahren begrenzt“, dürfte nach der Entscheidung des BGH vom 06.07.2012 (Az.: V ZR 122/11) nicht mehr gelten.
Wie kann ich Abmahnungen vermeiden?
Einen sicheren Schutz gegen unberechtigte Abmahnungen gibt es nicht. Trotzdem ist es möglich und ratsam schon bei der Einrichtung des eigenen Shops Vorkehrungen zu treffen. Bereits bei der Auswahl der Shopsoftware sollte man darauf achten, dass die Software für den Einsatz in Deutschland angepasst ist. Weiter ist zu beachten, dass alle vorgeschriebenen Angaben (z.B. Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung) an der richtigen Stelle zu finden sind und keine fehlerhaften Klauseln enthalten. Wer diese Punkte beachtet, reduziert die Wahrscheinlichkeit einer Abmahnung aufs Minimum.