Unbefugt auf Privatgrundstück Parkender muss Abschleppkosten selbst tragen

Kraftfahrzeuge, die unbefugt auf fremden Grundstücken abgestellt werden, dürfen abgeschleppt werden und müssen nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden, so der fünfte Senat des BGH.

Urteil vom 05.06.2009 – Az.: V ZR 144/08