...auch für Nichtjuristen

Muss ein Notarzt ständig in einer Notfallpraxis anwesend sein?

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Notarzt ständig in einer Notfallpraxis anwesend sein muss. Eine schnelle Erreichbarkeit reiche nicht aus.  Die ständige Anwesenheit entspricht dem Leitbild eines Arztes und den Erwartungen der Ärzte an eine Notfallpraxis. Die Anwesenheitspflicht ergebe sich aus der Notfallordnung, die sich auf die gesetzliche Pflicht der Ärzte zum Notdienst stütze. Das reiche als rechtliche Grundlage aus, so das Gericht.

BSG Urteil vom 11.05.2011 Az.: B 6 KA 23/10

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1 Kommentar

  1. Holger

    Hallo, ich bin mal so frei und schreibe mal was in deinen Blog. Sieht schick aus! Ich nutze auch WordPress seit kurzem einige Dinge verstehe ich aber noch nicht so ganz. Dein Blog ist mir da immer eine gute Motivation. Weiter so!

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