Verwirkung des Unterhalts durch Ausbruch aus intakter Ehe

Aus der Tatsache, dass die Eheleute seit neun Jahren keine geschlechtlichen Kontakte mehr miteinender hatten, kann nicht geschlossen werden, dass die Ehe gescheitert ist.
Ein Ehegatte, der aus intakter Ehe ausbricht und ein intimes Verhältnis mit dem neuen Partener eingeht, verliert grundsätzlich seine Unterhaltsansprüche nach der Trennung oder Scheidung.

OLG Zweibrücken, Az.: 2 UF 102/08 Urteil v. 07.11.2008

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