...auch für Nichtjuristen

Kündigung wegen mehrjähriger Freiheitsstrafe gerechtfertigt

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Verbüßung einer mehrjährigen Freiheitsstrafe grundsätzlich geeignet ist, die ordentliche Kündigung zu rechtfertigen und wies damit die Kündigungsschutzklage eines Industriemechanikers, der zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten verurteilt wurde.  Jedenfalls dann, wenn gegen den Arbeitnehmer rechtskräftig eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verhängt worden ist, könne der Arbeitgeber den Arbeitsplatz in der Regel dauerhaft neu besetzen, so das Gericht.

BAG – Urteil vom 24.03.2011 Az.: 2 AZR 790/09

Zurück

Arbeitsverweigerung aus religiösen Gründen: Kündingung gerechtfertigt?

Nächster Beitrag

Mobilfunk-Sendemasten sind teilweise auch in reinem Wohngebiet zulässig

1 Kommentar

  1. Lasse

    Ein interessanter Eintrag, mein Dank. Muss man erstmal verarbeiten. Generell finde ich diesen Blog gut zu lesen und leicht zu verstehen.

Präsentiert von WordPress & Theme erstellt von Anders Norén