Mein Chef hat mich erwischt, als ich während der Arbeit bei Ebay nach meinen Auktionen geschaut habe. Droht mir jetzt die Kündigung ?
Die private Nutzung des Internetanschlusses des Arbeitgebers ist grundsätzlich nicht erlaubt und stellt eine Leistungspflichtverletzung dar. Dennoch werden Sie wahrscheinlich keine Kündigung bekommen, weil der Arbeitgeber Sie grundsätzlich erstmal abmahnen muss. Dies gilt sogar auch dann, wenn er vorher die private Internetnutzung ausdrücklich verboten hat (LAG Rheinland Pfalz Az.: 6 Sa 682/09).