Flugbuchung

Jeder, der schon mal bei einem der zahlreichen Onlineportale eine Flugbuchung durchgeführt hat, dürfte das Problem kennen. Der Flugpreis, der auf der Startseite oder in den Ergebnissen der Suche angezeigt wird, entspricht nicht dem Preis, der am Ende der Buchung tatsächlich zu zahlen ist. Das wird sich jetzt aber ändern, denn der EuGH hat heute entscheiden, dass Fluggesellschaften bei Online-Buchungen den Endpreis einer Flugreise von Anfang an anzeigen müssen.

 

Was ist passiert

Die Verbraucherzentrale (Bundesverband) klagte von einem deutschen Gericht gegen eine deutsche Fluggesellschaft, die in ihrem Buchungssystem nicht den Endpreis von Anfang an sondern lediglich den reinen Flugpreis, also den Preis ohne sonstigen Gebühren und Zuschläge angezeigt hat. Nach Ansicht der Klägerin genügte dies nicht den Anforderungen an die Transparenz der Preise von Luftverkehrsdiensten (EG Verordnung Nr. 1008/2008). Die Verbraucherzentrale bekam in der ersten beiden Instanzen Recht. Die Fluggesellschaft rief daraufhin den BGH an. Dieser bat den EuGH zu klären, wie die Verordnung zu verstehen ist ?

Endpreis muss immer angezeigt werden

Der EuGH hat entscheiden (Az.: C-573/13), dass der bei einer Online-Flugbuchung am Ende zu zahlende Flugpreis bei jeder Angabe von Preisen, also auch bei der erstmaligen Angabe, auszuweisen ist. Diese Regelung soll auch dann gelten, wenn auf einem Portal die Flüge verschiedenen Fluggesellschaften angeboten werden. Diese Auslegung ergebe sich sowohl aus dem Wortlaut als auch aus der Systematik und dem Ziel der Unionsregelung, die insbesondere gewährleisten soll, dass die Kunden die Preise verschiedener Luftfahrtunternehmen für Flugdienste effektiv vergleichen können, so das Gericht.

Fazit

Die Verbraucherzentrale hat eine Grundsatzentscheidung erstritten, die die Rechte der Fluggäste weiter verbessert. Diese Entscheidung betrifft mittlerweile nicht nur Fluggesellschaften sondern auch die meisten Reisevermittler, die nach Recherchen des Verfassers die Steuern und Gebühren immer noch nicht transparent darstellen.