Konstanter Lärmspiegel ist in unserer Gesellschaft zum ständigen Begleiter geworden. Insbesondere dann wenn wir uns in den großen Städten bewegen, ist der Lärm nicht wegzudenken. Aber nicht nur dort sondern auch in den eigenen vier Wänden werden wir oft mit Lärm konfrontiert. Einer Studie des Deutschen Mieterbundes zufolge fühlen sich ein Drittel der Mieter von Lärm gestört. Deshalb stellt sich oft für Betroffene die Frage: wo fängt die Lärmbelästigung an und berechtigt der Lärm immer zur Mietminderung?
Lärm macht krank
Verschiedenen Studien aus der Vergangenheit zeigen, dass der Lärm krank machen kann. Bereits ab 65 Dezibel kann Lärm zum Stressfaktor werden; 90 Dezibel Dauerlärm können das Gehör des Betroffenen sogar dauerhaft schädigen. Mit einer interessanten „Lärm-Frage“ in einer Mietwohnung musste sich neulich auch das Amtsgericht Hannover beschäftigen.
Was ist passiert ?
Die Mieterin einer Wohnung bemängelte bei ihrer Vermieterin in diversen Schreiben, dass in der Wohnung immer wieder ein „sich in Intervallen wiederholendes brummendes Geräusch“ zu hören sei. Die Mitarbeiter der Vermieterin gingen der Anzeige nach, konnten aber keine Geräusche feststellen. Ein von dem Gericht bestellter Sachverständige stellte leise Geräusche fest, die allerdings unter dem von DIN zugelassenen Wert für haustechnische Anlagen lag. Die Wohnungsbesitzerin minderte trotzdem die Miete für mehrere Monate.
Leise Störgeräusche rechtfertigen keine Mietminderung
Zu Unrecht, entschied das Amtsgericht Hannover. „Es sei ohne weiteres nachvollziehbar, dass sich die Beklagte durch das Geräusch gestört fühlt, da auch geringe Geräusche abhängig von der gegebenen Situation und der individuellen Konstitution des Hörenden als störend empfunden werden könnten. Allerdings könne ein derartiges Geräusch, das weit unter den Werten der DIN 4109 liege, keine Mietminderung auslösen“, so das Gericht.