Wer in einem Ladengeschäft etwas kauft ist auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen, wenn er die gekaufte Ware zurückgeben möchte. Wer dagegen z.B. im Internet oder per Telefon bestellt, hat das Recht die Ware bis zu 14 Tage nach der Lieferung ohne Angaben von Gründen zurückzusenden. Bis jetzt, denn ab Mitte Juni tritt eine neue EU-Richtlinie mit einigen bedeutenden Änderungen in Kraft. Was sich bei Fernabsatzverträgen genau ändert, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Für welche Geschäfte gilt das neue Recht?
Das neue Recht ist grundsätzlich auf alle Fernabsatzgeschäfte anwendbar; d.h. für alle Internet- und Telefonbestellungen, aber auch für Verträge die an der Haustür oder organisierten Verkaufsveranstaltungen (Kaffeefahren, Verkaufsparty´s) abgeschlossen werden. Ferner gilt das neue Recht auch für Kaufverträge, die bei einem Vertreterbesuch geschlossen werden. Die alte Unterscheidung zwischen einem bestellten und unbestellten Vertreter entfällt. Es bestehen jedoch weiterhin mehrere Ausnahmen vom Widerrufsrecht, wie z.B. dann wenn die Ware kundenspezifisch angefertigt wurde oder bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem materiellen Datenträger geliefert werden.
Online-Einkauf-Wie lange kann ich widerrufen?
Ab dem 13.Juli 2014 gilt in allen EU-Ländern die neue EU-Richtlinie über Verbraucherrechte. Danach gilt bei sogenannten Fernabsatzgeschäften ein einheitliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Kunde die Ware erhalten hat. Der gewerbliche Verkäufer ist weiterhin verpflichtet den Kunden auf sein Widerrufsrecht hinzuweisen. Tut er dies nicht oder nicht ordnungsgemäß, hat der Verbraucher ein Jahr Zeit, die Bestellung zu widerrufen. Neu ist auch die Regelung, dass der Händler nach Widerruf lediglich 14 Tage Zeit hat, das Geld zu erstatten (bisher 30 Tage). Der Händler darf aber die Rückzahlung zurückzahlen, bis er die widerrufene Ware vollständig zurückbekommt.
Wie kann ich widerrufen?
Bis jetzt durfte der Verbraucher die bestellte Ware einfach zurücksenden. Dies war ausreichend, um die Bestellung zu widerrufen. Nach neuem Recht nicht mehr! Ab dem 13.06.2014 muss der Widerruf ausdrücklich erklärt werden. Die Schriftform ist zwar nicht vorgeschrieben jedoch empfehlenswert, um den Widerruf im Streitfall beweisen zu können. Eine Begründung des Widerrufs ist weiterhin nicht erforderlich.
Ändert sich etwas auch bei Rücksendekosten?
Ja, nach neuem Recht dürfen die Händler die Kosten der Rücksendung immer auf den Kunden abwälzen. Bis jetzt war dies nur dann der Fall, wenn die bestellte Ware den Wert von 40 Euro nicht überstieg. Die Händler müssen aber den Kunden im Voraus über die Pflicht die Rücksendekosten zu tragen, informieren. Einige große Versandhändler wie Amazon oder Zalando haben bereits angekündigt, von diesem Recht keinen Gebrauch zu machen. Andere dagegen wollen abwarten, was die Konkurrenz macht.