Behandlungsfehler im Krankenhaus-So setzen Sie Ihr Recht DurchÄrzte haben die Aufgabe, ihre Patienten wieder gesund zu machen. Das tun sie leider nicht immer! Einem Bericht des SWR zufolge, werden etwa 170.000 Behandlungsfehler pro Jahr in Deutschland bekannt. Diese Fehler haben nicht selten verheerende Folgen und Opfer von Ärztepfusch große Schwierigkeiten Ihre Rechte durchzusetzen, wenn z.B. im Krankenhaus gepfuscht wird. Wann ein Behandlungsfehler vorliegt, wann ein Arzt für einen Behandlungsfehler haftet und wie Sie als Geschädigter eines Behandlungsfehlers Ihre Rechte wirksam durchsetzen können, lesen Sie in diesem Beitrag.

Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Der Gesetzgeber hat den Behandlungsfehler bis heute nicht definiert. Die Rechtsprechung spricht regelmäßig von einem Behandlungsfehler dann, wenn der Arzt gegen die anerkannten Regeln der ärztlichen Wissenschaft verstößt. Unter Behandlungsfehler zählen nicht nur unsachgemäße Behandlungen, sondern auch Fehler bei der Diagnose, Therapie, Vor- und Nachsorge.

Wann haftet ein Arzt für einen Behandlungsfehler?

Damit das Opfer eines Behandlungsfehlers Schadensersatz erhält, muss er grundsätzlich den Behandlungsfehler und den daraus resultierenden Schaden beweisen. Ferner muss zwischen dem Behandlungsfehler und dem Schaden ein Ursachenzusammenhang bestehen.In der Praxis besteht regelmäßig das Problem, den Ursachenzusammenhang zu beweisen. Denn immer dann, wenn andere Ursache wie beispielsweise eine Vorerkrankung für den Schaden denkbar ist, wird der Nachweis des Ursachenzusammenhangs nicht gelingen.

Gilt obiger Grundsatz ausnahmslos?

Nein; gibt es auch Fälle, wo es zu Beweiserleichterung bis hin zu einer Beweislastumkehr kommen kann. Dies ist dann der Fall, wenn sich ein grober Behandlungsfehler herausstellt. Als grober Behandlungsfehler werden solche Fehler eingestuft, die aus objektiver ärztlicher Sicht bei Anlegung des für einen Arzt geltenden Ausbildungs- und Wissensmaßstabs nicht mehr verständlich und verantwortbar erscheinen, weil solche Fehler dem behandelnden Arzt aus dieser Sicht, schlechterdings nicht unterlaufen dürfen.

Was tun, wenn man einen Behandlungsfehler vermutet?

Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten, sprechen Sie bitte zuerst den behandelnden Arzt an und sammeln Sie Beweise. Im Idealfall wird der Arzt seinen Haftpflichtversicherer benachrichtigen, der dann den Fall prüfen und ggfls. regulieren wird. In der Praxis wird dies selten der Fall sein. Deshalb sollten Sie dann, wenn Sie auf Widerstand stoßen oder Ihnen der Versicherer eine zu niedrige Entschädigung anbietet, einen auf das Arzthaftungsrecht spezialisierten Anwalt beauftragen. Er wird Ihnen zunächst Informationen zum Arzthaftungsrecht geben, Ihren Fall prüfen und bei ausreichenden Erfolgsaussichten versuchen den Fall außergerichtlich zu klären. Wenn die Einigungsversuche scheitern, ist der Weg zum Gericht unumgänglich.

Fazit

Wer das Opfer einer Falschbehandlung geworden ist, sollte nicht sehr lange mit der Geltendmachung seiner Rechte warten. Die Schadensersatzansprüche aus dem Behandlungsvertrag verjähren bereits nach drei Jahren. Wer diese Frist verpasst kann sich nur noch auf deliktische Haftung des Arztes (oder sonstigen Behandlungspersonals) berufen, die erst nach 30 Jahren verjährt.