Ist Online Glücksspiel illegal?In zahlreichen Ländern, so auch in Deutschland, erhebt der Staat Anspruch auf das Monopol bei Glücksspielen und begründet es damit, dass die potentielle Spielsucht eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. In Folge dessen braucht grundsätzlich jeder, der ein Glücksspiel anbietet, eine staatliche Erlaubnis. Bis Juli 2012 waren Online-Glücksspiele, die in den letzten Jahren stetiges Wachstum erlebt haben, verboten. Die aktuelle Fassung des Glücksspielstaatsvertrages in Deutschland ermöglicht auch privaten Anbietern den Erwerb einer Konzession. Die Anzahl der Konzessionen ist auf lediglich 20 beschränkt, was auch nach Ansicht des Autors als willkürlich erscheint. Mangels guter Alternativen spielen tausende deutsche Casino-Fans auf ausländischen Portalen, die keine deutsche Genehmigung haben und nahezu ausnahmslos bessere „Konditionen“ als deutsche Anbieter haben. Damit machen sich die Casino-Spieler, wenn man lediglich vom Wortlaut des § 285 StGB ausgeht, strafbar und riskieren eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten.

Online-Glücksspiel nur mit deutscher Erlaubnis?

Gemäß § 285 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft, wer sich an einem öffentlichen (§ 284 StGB) Glücksspiel beteiligt. Fraglich ist insbesondere, ob diese Norm ohne Einschränkung gilt, wenn ein deutscher Spieler bei einem Anbieter wie zum Beispiel www.allslotscasino.com/de/ spielt, der zwar nicht die deutsche, aber die Konzession seines (EU-)Heimatlandes besitzt. Diese Frage wird in der Rechtsprechung und unter Gelehrten unterschiedlich beantwortet. Teilweise wird die Anwendbarkeit der §§ 284 ff. StGB für alle Online Casino Angebote bejaht, die in Deutschland abrufbar sind, und zwar mit der Begründung, dass sich der Veranstalter sonst sanktionslos im Ausland verstecken könnte und die Vorschrift sonst ins Leere liefe. Da Onlinecasinos auch von Deutschland aus per Internet abrufbar sind, hieße es, dass deutsches Strafrecht zur Anwendung kommen müsste.

EuGH und Gambelli-Urteil sprechen dagegen

Die obige Ansicht überzeugt nicht und verstößt -nicht nur aus der Sicht des Verfassers- gegen das EU-Recht. Der EuGH hat in dem sog. Gambelli-Urteil entschieden, dass die Untersagung des Internetangebots einem Engländer in Italien ein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit darstellt. Ferner wurde in diesem Urteil festgestellt, dass die „Pönalisierung der Teilnahme italienischer Bürger an ausländischen Glücksspielen (dort Wetten) unverhältnismäßig sei“. Diese Ansicht wird wohl vermehrt auch in der strafrechtlichen Praxis in Deutschland vertreten. Dem Verfasser ist trotz umfangreicher Recherche kein Fall bekannt, wo es wegen bloßer Teilnahme an einem im EU-Ausland veranstalten Glücksspiel zur strafrechtlichen Verurteilung kam. Nichtsdestotrotz wäre eine klare gesetzliche Regelung wünschenswert. Solange der Gesetzgeber nicht tätig wird, agieren Online Glücksspielteilnehmer in einer rechtlichen Grauzone.