Handy-Verbot am Arbeitsplatz

Ein Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern Privatgespräche während der Arbeitszeit mit dem Handy untersagen. Nach Ansicht der Richter bedarf es nicht der Zustimmung des Betriebsrates, um dieses Verbot durchzusetzen.

Az.: 6 TaBV 33/09  LAG Rheinland Pfalz