...auch für Nichtjuristen

Redtube-Nutzer können aufatmen- Abmahnung ist unwirksam

Abmahnung wegen Redtube Streaming  unwirksamDie Betreiber von Redtube haben wie bereits angekündigt „etwas unternommen“ und gegen die Abmahnungen der Firma The Archive AG am Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkt. Damit darf The Archive AG erstmal keine Abmahnungen mehr verschicken, es sei denn, für den Nutzer ist erkennbar gewesen, dass es sich bei dem streitigen Werk um eine Raubkopie handelt. Das Gericht hat weiter festgestellt, und dies wird die Betroffenen sicherlich sehr freuen, dass alle bereits ausgesprochenen Abmahnungen unzulässig sind.

Ist meine Abmahnung damit jetzt erledigt?

Nein, nicht ganz. Mit dieser Entscheidung sind bereits ausgesprochene Abmahnungen nicht ganz aus der Welt. Die Abmahner könnten theoretisch die geforderte Schadenersatzsumme noch einklagen.

Ist mit dieser Entscheidung Streaming jetzt legal?

Das wurde mit dieser Entscheidung nicht festgestellt! Das Gericht hat ausdrücklich offen gelassen, ob das Streamen eines geschützten Werks rechtmäßig ist oder nicht. Es wurde auch nicht festgestellt, ob im konkreten Fall die Ermittlung der IP-Adressen der Betroffenen rechtswidrig war oder nicht.

Einstweilige Verfügung gegen U+C abgelehnt

Eine weitere einstweilige Verfügung, diesmal gegen die abmahnende Anwälte U+C aus Regensburg, hat das Gericht mit der Begründung abgelehnt, da die Kanzlei nicht selbst, sondern im Auftrag von The Archive AG Abmahnungen verschickt hat.

Fazit

Auch wenn Redtube diese Entscheidung als Sieg feiert; das letzte Wort wurde noch nicht gesprochen. Die endgültige Rechtsprechung zum Thema Streaming steht noch aus. Nachdem zuvor auch das Landgericht Köln mitgeteilt hat, „sie neigen dazu , an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr festzuhalten„, gehe ich davon aus, dass sich The Archive AG und U+C Rechtsanwälte nicht mehr bei den Betroffenen melden werden und auch nicht die geforderte Summe einklagen. Oder was meint ihr ? Über eure Meinung als Kommentar würde ich mich freuen

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1 Kommentar

  1. Sehr interessantes Thema, danke für die Infos.
    Bleibt wohl noch länger ein offener, rechtlicher Punkt, dieses Streamen!

    Ganz liebe Grüße

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