Über die Frage, ob EU-Bürger ohne Job in Deutschland Anspruch auf Hartz 4 haben wird derzeit in der Bundesrepublik heftig gestritten. Während das Landessozialgericht NRW in Essen die Regelung, die den Anspruch den Betroffenen untersagt, für europarechtswidrig hält, lehnt das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle in einem aktuellen Berufungsverfahren (Az.: 15 AS 365/13 B ER) den Anspruch ab.
Was ist geschehen ?
Eine rumänische Familie mit drei minderjährigen Kindern verließ im Jahr 2010 die Heimat um sich nach einem Kurzaufenthalt in Frankreich in Bremen niederzulassen. Die Eltern, die keiner geregelten Tätigkeit nachgehen, stellten dort beim zuständigen Jobcenter für sich und die Kinder den Antrag auf Gewährung von Hartz 4 Leistungen. Das Amt lehnte den Antrag ab und berief sich dabei auf die Regelung im SGB II, wonach arbeitssuchende Unionsbürger keinen Anspruch auf Hartz 4 haben.
Sozialgericht Bremen: die Ablehnung war rechtswidrig
Die Familie bekam im Eilverfahren vor dem Sozialgericht Bremen Recht. Das SG Bremen hielt den Leistungsausschluss für europarechtswidrig und verpflichtete die Behörde die Leistungen zunächst für 6 Monate zu gewähren. Auf die Berufung des Jobcenters hob das Landessozialgericht Celle diesen Beschluss auf. Das Gericht teilte die Bedenken des Sozialgerichts Bremens nicht und gab der Behörde Recht. In Folge dessen haben Unionsbürger, die nicht Arbeitnehmer oder Selbständige sind, keinen Anspruch auf Hartz 4. Die Kommunen, in denen sich die Betroffenen aufhalten dürfen in der Notlage lediglich Mittel für die Rückreise gewähren sowie das Überbrückungsgeld, bis die Rückreise organisiert werden kann.
Bundessozialgericht hat das letzte Wort
Da dieser Fall eine wesentliche Grundsatzfrage behandelt, wurde die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen. Das Urteil des Bundessozialgerichts soll endlich die Klarheit für derzeit etwa 130.000 Betroffene schaffen. Gesellschaftlich scheint die Problematik „Sozialtourismus“ auch nicht uninteressant zu sein. Die Position der neuen Bundesregierung (solange SPD-Mitglieder nicht gegen den Koalitionsvertrag voten) ist jedenfalls eindeutig. Dort heißt es: „Wir wollen die Akzeptanz für die Freizügigkeit in Europa erhalten. Wir werden deshalb der ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch EU-Bürger entgegenwirken“.