Manche Menschen fühlen sich bereits bei 18 Grad im Wohnzimmer wohl, andere dagegen bevorzugen lieber 23 Grad oder sogar noch mehr. Kein Wunder also, dass es oft zwischen den Mietparteien genau bei dieser Frage „kracht“. Richtwerte gibt es dennoch…
Auf die Frage, wann der Vermieter genau die Heizung einschalten muss, liefert uns das Gesetz keine Antwort. In vielen Mietverträgen findet sich die Klausel, dass die Heizperiode vom 01.10 bis zum 30.04 dauert. Aber auch außerhalb dieser Zeit braucht der Mieter nicht in der kalten Wohnung zu sitzen. Der Vermieter muss die Heizung wieder in Betrieb nehmen wenn vorhersehbar ist, dass die Temperatur, auch wenn es nur zeitweise geschieht, 18 Grad unterschreitet. Fällt die Zimmertemperatur sogar unter 16 Grad, muss die Heizung sofort eingeschaltet werden, da sonst die Gefahr der Gesundheitsschädigung droht; LG Kassel WM 1964,71.