Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat am 24.03.2010 entschieden, dass ein in einem Privathaushalt installierter Holzofen, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht und auch rechtmäßig genutzt wird, vom Nachbarn zu dulden sei. Die von dem Ofen ausgehenden Belästigungen sind regelmäßig als zumutbar hinzunehmen, so die Koblenzer Richter.
OVG Koblenz: Urteil vom 24.03.2010 Az.: 1 A 10876/09.OVG