Das OLG Schleswig hat entschieden, dass ein Mobilfunkteilnehmer seine durch mobiles Internet verursachte 11.500 € hohe Rechnung nicht zahlen muss, wenn sich die Verbindung automatisch durch das vorinstallierte Navigationssoftware aufbaut und der Mobilfunkanbieter nicht ausdrücklich auf die Kostenfolge hinweist. Die Mobilfunkanbieterin habe ihre Nebenpflichten aus dem Mobilfunkvertrag verletzt, indem sie den Beklagten ohne nachdrückliche Warnung vor der Kostenfalle ein Mobiltelefon verkaufte, das im Rahmen der Installation der Navigationssoftware eine kostenpflichtige automatisch startende Kartenaktualisierung vorsah. Eine Verletzung vertraglicher Pflichten liegt damit vor, so dass dem Anbieter nach „Treu und Glauben“ nicht das vereinbarte Entgelt für die Internetnutzung zusteht, so das Gericht.
OLG Schleswig, Urteil vom 15.09.2011, Az.: 16 U 140/10