Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter keine Rechnung in unbegrenzter Höhe stellen darf, wenn der Kunde eine Option zur automatischen Aufladung bei guthabenüberschreitender Handynutzung gewählt hat. Ein fortwährendes unbegrenztes automatisches Aufladen während der Verbindungsnutzung sei nicht vereinbart worden. Folglich hat der Mobilfunkanbieter nur den Anspruch auf die Zahlung einer einmaligen Aufladung, so das Gericht.
LG Berlin, Urteil vom 18.07.2011 – 38 O 350/10