Ab dem 01.07.2011 treten einige Gesetzesänderungen in Kraft. Die rund 20 Millionen Rentner erhalten knapp 1 % mehr Rente; die ALG II Bezieher dürfen mehr hinzuverdienen. Die Verpflichtung zum Grundwehrdienst wird ausgesetzt, der freiwillige Wehrdienst für Männer und Frauen wird angeboten. Des Weiteren wird der Feuerwehrführerschein eingeführt. Die Landesregierungen werden ermächtigt spezielle Fahrerlaubnisse den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes für Einsatzfahrzeuge zu erteilen.