In dem Urteil vom 27.01.2010, Az. VIII ZR 159/09 hat BGH entschieden, dass eine Nichte eine Angehörige i.S.d. § 573 Abs. 2 BGB ist. Das Gericht hat ausgeführt, dass „nicht nur Geschwister, sondern auch deren Kinder noch so eng mit dem Vermieter verwandt sind, dass es nicht darauf ankommt, ob im Einzelfall eine besondere persönliche Beziehung oder soziale Bindung zum Vermieter besteht“.