Das neue Jahr 2015 bringt diesmal auch zahlreiche gesetzliche Neuregelungen. Mindestlohn, höhere Regelsätze für ALG II (Hartz IV) Empfänger sowie Mietpreisbremse sind nur einige wenige davon. Die wichtigsten Änderungen, die für Sie als Verbraucher von Bedeutung sind, haben wir in diesem Beitrag zusammengetragen.
Der Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro tritt in in Kraft. Allerdings gibt es weiterhin Ausnahmen, z.B. für Langzeitarbeitslose, Azubis oder Unter-18-Jährige, die noch keinen Abschluss haben. Zeitungszusteller bekommen den Mindestlohn erst ab 2017; jetzt sind es 75 % davon.
Höhere Regelsätze für Grundsicherung
Die Empfänger von ALG II (Hartz IV), der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können sich auf mehr Geld freuen. Die Regelbedarfsstufen erhöhen sich um 2,12 %. Ein alleinstehender Erwachsender z.B. hat ab sofort Anspruch auf 399 Euro pro Monat.
Wer bestellt bezahlt – jetzt auch beim Makler
Auf Wohnungsmakler kommen schwere Zeiten; denn ab sofort gilt: wer den Makler bestellt, bezahlt ihn auch. Im Klartext: Der Makler kann vom Mieter nur noch dann Courtage verlangen, wenn er vom Mieter schriftlich beauftragt wurde und er die passende Wohnung auf findet.
Mietpreisbremse
Dort, wo die Wohnungsknappheit herrscht, soll die beschlossene „Mietpreisbremse“ die Verteuerung von Mieten verlangsamen. Das Gesetzt soll voraussichtlich zum 01.07.2015 in Kraft treten.
Ein- und Auszug muss vom Vermieter bestätigt werden
Ab dem 1.1.2015 gilt das neue Melderecht. Die Meldebescheinigung für Ein- und Auszug kommt nach 10 Jahren wieder. Wer umzieht, muss künftig eine Bescheinigung des Vermieters vorlegen. Damit will der Gesetzgeber die Scheinanmeldungen verhindern, die in den vergangenen Jahren oft missbraucht wurden.
Selbstanzeige für Steuersünder
Steuerhinterziehung bei einer Selbstanzeige bleibt straffrei. Allerdings wird es für Steuersünder, die sich bis jetzt nicht selbst gemeldet haben, teurer, den die Selbstanzeige wirkt in deutlich engeren Grenzen. Die Summe, bis zu der eine Steuerhinterziehung ohne Zahlung eines „Strafzuschlags“ bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, wurde von 50.000 auf 25.000 Euro gesenkt.
Briefe verschicken wird teurer
Genau ein Jahr nach der Erhöhung kommt die nächste; der Preis für Standardbriefe (bis 20 g) steigt von 60 auf 62 Cent. Das Porto für sog. Kompaktbriefe sinkt dagegen von 90 auf 85 Cent.
Rundfunkbeitrag fällt
Die Landeschefs haben sich über die Höhe des Rundfunkbeitrags geeinigt: Ab Januar 2015 wird er um 48 Cent auf 17,50 Euro pro Monat gesenkt.
Pflegeversicherung besser aber auch teurer
Die Leistungen für Pflegebedürftige steigen. So erhöht sich das Pflegegeld bei der Pflegestufe 0 auf 123€, bei Pflegestufe I auf 244€ , bei Pflegestufe II auf 458 € und bei Pflegestufe III auf 728 €. Um dies zu finanzieren, steigen die Beiträge um 0,3 %.
Neue Krankenkassenbeiträge 2015
Der neue, allgemeine Beitragssatz für die Gesetzlichen Krankenkassen beträgt ab 2015 14,6%. Wenn die Krankenkasse mit dem Geld nicht auskommt, darf sie diesmal einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben.
Rentenbeitrag sinkt
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt ab sofort bei 18,7 . Die Rentenversicherungspflichtige zahlen damit 0,2 % weniger als bisher.
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt in alten Bundesländern von 5.950 Euro auf 6.050 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt von 5.000 Euro auf 5.200 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich ebenfalls von 53550 € auf 54900 €. Wer mehr verdient, darf eine private Krankenversicherung abschließen.
Kennzeichen bei Wohnungswechsel / Onlineabmeldung von Fahrzeugen
Wer in eine andere Stadt, Kreis oder anderes Bundesland umzieht, darf (muss aber nicht) ab sofort sein altes KFZ-Kennzeichen behalten. Er muss aber trotzdem zum Straßenverkehrsamt um dort das Fahrzeug umzumelden.