Ein Mitarbeiter des Flughafens in Frankfurt darf (zumindest vorläufig) seinen Job behalten, obwohl er von seinem Diensthandy 16.000 private SMS versendet hat.
Der Arbeitgeber hat fast zwei Jahre nicht eingegriffen, obwohl Monat für Monat hohe Handyrechnungen kamen. „Ihm hätte zuerst die gelbe Karte gezeigt werden müssen“, so das Gericht.
ArbG Frankfurt a. M. Az.: 24 Ca 1697/10